​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TANDEMSISTAZ Paragliding Adventures
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich & rechtliche Stellung von TANDEMSISTAZ
Die unter der Marke TANDEMSISTAZ angebotenen Tandem-Gleitschirmflüge werden ausschließlich durch rechtlich selbstständige Tandempilot:innen durchgeführt, die ihre Leistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbringen. TANDEMSISTAZ ist keine Flugschule, kein Reiseveranstalter und kein Luftfrachtführer im Sinne des österreichischen Luftfahrtgesetzes (§â€Ż145 LFG), sondern eine Markenplattform.
Der Beförderungsvertrag kommt stets direkt zwischen dem Passagier und dem bei der Terminvereinbarung namentlich genannten Tandempiloten zustande. Die Marke dient lediglich der Außendarstellung, Koordination und Buchungsanbahnung. Alle Flüge, Terminvereinbarungen, Sicherheitsmaßnahmen und Haftungen liegen in der Verantwortung des jeweils ausführenden Piloten.
Mit Abschluss einer Buchung oder der Einlösung eines Gutscheins bestätigt der Passagier, dies zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Bedingungen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des ausführenden Tandempiloten. Bei fremdsprachigen Fassungen dieser AGB gilt im Zweifelsfall die deutsche Version als rechtsverbindlich.
2. Vertragsabschluss & Gutscheine
Ein Beförderungsvertrag zwischen dem Passagier und dem jeweils ausführenden Tandempiloten kommt durch eine mündliche oder schriftliche Terminvereinbarung zustande.
Gutscheine der Marke TANDEMSISTAZ sind Wertgutscheine. Sie sind stets auf einen konkreten Tandempiloten personalisiert. Vertragspartner und haftende Person ist ausschließlich der auf dem Gutschein angegebene Pilot bzw. Unternehmer.
Wertgutscheine stellen einen bestimmten Geldwert dar, der auf verschiedene Leistungen anrechenbar ist. Auch bei Gutscheinen mit vorgegebenem Angebot (z. B. „Tandem-Gleitschirmflug“) gilt der Flug lediglich als Vorauswahl – der Gutscheinwert kann auf jedes verfügbare Angebot angerechnet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
Beim Kauf eines Gutscheins im Fernabsatz (z. B. online oder per E-Mail) hat der Käufer das gesetzliche Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten. Zur Wahrung der Frist genügt eine schriftliche Mitteilung (z. B. per E-Mail). Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Gutschein bereits eingelöst oder ein konkreter Flugtermin verbindlich vereinbart wurde.
Sofern Gutscheine über Vertriebspartner oder externe Verkaufsstellen bezogen wurden, liegt die Verantwortung für deren Gültigkeit beim Passagier. Der Tandempilot haftet nicht für Schäden oder Ansprüche infolge ungültiger oder nicht eingelöster Gutscheine Dritter.
3. Gesundheit, Tauglichkeit & Meldepflicht
Die Teilnahme an einem Tandemflug setzt eine körperlich und geistig gesunde Verfassung voraus. Der Passagier verpflichtet sich, dem Tandempiloten vor dem Flug aktiv mitzuteilen, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die den Ablauf oder die Sicherheit des Fluges beeinträchtigen könnten.
Dazu zählen insbesondere:
- Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, der Wirbelsäule oder des Bewegungsapparats,
- psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken oder Bewusstseinsstörungen,
- chronische Beschwerden (z. B. Bluthochdruck, Organleiden),
- Operationen oder schwere Unfälle innerhalb der letzten 12 Monate,
- eingeschränkte Beweglichkeit (z. B. an Knie, Hüfte oder Wirbelsäule).
Nicht flugtauglich und daher nicht teilnehmen dürfen insbesondere Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder bewusstseinsverändernde oder stark wirksame Medikamente eingenommen haben. Bei Unsicherheiten über die persönliche Tauglichkeit ist vorab Rücksprache mit dem Piloten zu halten.
Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn ein Erziehungsberechtigter schriftlich zustimmt und beim Flugtermin persönlich anwesend ist oder eine geeignete volljährige Begleitperson bevollmächtigt wurde.
4. Buchung, Zahlung & Stornierung
Flugbuchungen erfolgen über das Buchungsformular auf der Website, per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp, Instagram oder vergleichbare Messenger-Dienste. Mit der Terminvereinbarung gilt der Flugtermin als verbindlich reserviert.
Die Bezahlung erfolgt wahlweise vor Ort in bar oder durch Vorlage eines gültigen Gutscheins. Alternativ ist eine Überweisung nach individueller Vereinbarung möglich. Der Flug kann nur stattfinden, wenn die Zahlung rechtzeitig erfolgt oder ein gültiger Gutschein vorliegt.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei späteren Absagen werden folgende Stornogebühren fällig:
- bis 24 Stunden vor Termin: 50 % des Flugpreises
- weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen („No Show“): 100 % des Flugpreises
Gutscheine gelten in diesen Fällen als eingelöst. Umbuchungen sind in begründeten Ausnahmefällen nach individueller Absprache möglich. Der Passagier ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen. Bei erheblicher Verspätung entfällt der Anspruch auf Durchführung des Fluges. In diesem Fall kann der Flug als „No Show“ gewertet werden.
5. Einweisung & Verhalten beim Flug
Vor dem Start erfolgt eine persönliche Einweisung durch den Tandempiloten zu allen sicherheitsrelevanten Abläufen beim Start, während des Fluges und bei der Landung. Sollte der Passagier einzelne Anweisungen nicht verstehen oder ihnen nicht folgen können, ist dies dem Piloten unverzüglich mitzuteilen.
Die sichere Durchführung eines Tandemflugs erfordert die genaue Befolgung aller Anweisungen des Tandempiloten. Besonders bei Start und Landung besteht ein erhöhtes Risiko bei Fehlverhalten. Dazu zählen:
- das eigenmächtige vorzeitige Beenden des Startlaufs vor dem Abheben,
- das vorzeitige Einnehmen einer Sitzposition vor ausdrücklicher Freigabe durch den Piloten,
- das Verweigern oder falsche Ausführen der angewiesenen Sitzposition im Landeanflug,
- ablenkendes Verhalten während des Fluges.
Trotz größtmöglicher Sicherheitsmaßnahmen kann es zu Zwischenfällen kommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Ausrüstung & Kleidung
Der Passagier verpflichtet sich, dem Wetter angepasster, geeigneter Kleidung und Schuhwerk zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Empfohlen werden insbesondere:
- wetter- und windfeste Kleidung je nach tagesaktueller Witterung,
- feste, knöchelhohe Schuhe mit griffiger Sohle,
- Bekleidung, die auch für Verschmutzung geeignet ist.
Ungeeignete Kleidung kann die Sicherheit gefährden. Der Tandempilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn aus seiner Sicht keine ausreichende Ausstattung vorliegt. Helm, Gurtzeug sowie alle sicherheitsrelevanten Bestandteile der Flugausrüstung werden vom Tandempiloten zur Verfügung gestellt.
7. Durchführung & wetterbedingte Absage
Tandemflüge sind wetterabhängig und können ganzjährig stattfinden. Der Tandempilot ist verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn die Wetterbedingungen aus seiner Sicht nicht sicher genug sind oder Zweifel an der Sicherheit bestehen – etwa aufgrund technischer Mängel oder gesundheitlicher Bedenken.
Wetterbedingte Absagen erfordern keine objektiven Nachweise; die subjektive Einschätzung des Tandempiloten genügt. Die Flugdauer kann je nach Thermik und Wetterbedingungen stark variieren und ist nicht garantiert.
8. Haftung & Versicherung
Für jeden Flug besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Passagier-Haftpflichtversicherung zugunsten des Passagiers. Diese deckt Schäden im Rahmen der geltenden luftrechtlichen Vorschriften.
Eine darüber hinausgehende Haftung des Tandempiloten oder des Halters des Fluggeräts ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit. Eine Ersatzpflicht besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Tandempiloten.
Keine Haftung besteht für Schäden, die trotz aller zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen nicht vermeidbar waren oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind – etwa plötzliche Wetterumschwünge oder Naturereignisse. Für Schäden oder Verletzungen auf dem Weg zum Startplatz oder vom Landeplatz übernimmt der Tandempilot keine Haftung.
9. Mitgeführte Gegenstände
Mitgeführte persönliche Gegenstände (z. B. Kamera, Handy, Brille) liegen in der alleinigen Obhut des Passagiers. Für Verlust, Beschädigung oder Funktionsstörung übernimmt der Tandempilot keine Haftung.
Gegenstände müssen so befestigt sein, dass ein Verlust während des Fluges ausgeschlossen ist. Nicht erlaubt sind gefährliche oder verbotene Gegenstände wie:
- spitze, scharfe oder gläserne Gegenstände,
- unter Druck stehende Behälter,
- Spreng- und Zündmittel,
- pyrotechnische Leuchtsätze oder Waffen jeglicher Art.
10. Nutzungsrechte Bild- & Videomaterial
Der Passagier erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass vom Tandempiloten während des Fluges oder im Zusammenhang mit dem Flug angefertigte Foto- oder Videoaufnahmen für Werbezwecke genutzt und veröffentlicht werden dürfen – auch auf Social Media oder in Printmaterialien.
11. Risikohinweis
Paragleiten ist eine Natursportart mit erhöhtem Risiko. Trotz größtmöglicher Sorgfalt und umfassender Sicherheitsmaßnahmen können Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen nicht ausgeschlossen werden. Mögliche Verletzungen umfassen unter anderem Verstauchungen, Prellungen, Knochenbrüche, Wirbelsäulenverletzungen oder in seltenen Fällen auch tödliche Folgen. Das Risiko ist insbesondere bei Start und Landung erhöht.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.
